Wie läuft ein Bußgeldverfahren eigentlich ab ?

Einfach erklärt :

Wenn Sie geblitzt wurden oder einen anderen Verkehrsverstoß begangen haben, prüft die Behörde (z. B. Ordnungsamt oder Polizei) den Fall. Häufig erhalten Sie im Anschluss zuerst einen Anhörungsbogen der zuständigen Bußgeldbehörde, in dem Sie sich äußern können.

Danach schickt Ihnen die Behörde einen Bußgeldbescheid per Post zu. Darin steht:

• was Ihnen vorgeworfen wird,
• wie hoch das Bußgeld ist,
• ob Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.

Ab dem Tag, an dem der Bescheid bei Ihnen ankommt (Zustellung - das Datum der Zustellung wird auf dem gelben Umschlag, in dem sich die Unterlagen befinden, vermerkt), haben Sie genau 2 Wochen Zeit, um zu reagieren.

Möglichkeit 1: Sie zahlen das Bußgeld (und akzeptieren die Strafe) – dann ist die Sache erledigt.
Möglichkeit 2: Sie halten den Vorwurf für falsch oder möchten nicht zahlen? Dann können Sie Einspruch einlegen.

• Das machen Sie schriftlich (per Brief oder Telefax - Einspruchseinlegeung per Mail ist NICHT ausreichend) bei der Behörde, die den Bescheid geschickt hat.
• Wichtig: Der Einspruch muss innerhalb der 2 Wochen bei der Behörde eingegangen sein (die bloße Versendung reicht NICHT aus) – es empfiehlt sich, nicht bis zum letzten Tag zu warten.
• Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich („Hiermit lege ich Einspruch ein“ reicht vorerst aus).

Wenn Sie Einspruch einlegen, gibt die Behörde den Fall an die Staatsanwaltschaft und wird anschließend vom zuständigen Amtsgericht weiterbearbeitet - in der Regel erhalten Sie dann aufgrund Ihres Einspruches eine Ladung zu einem Verhandlungstermin. Dort wird der Fall noch einmal besprochen: Der Richter hört Sie, ggf. Zeugen oder die Behörde an und entscheidet anschließend.


Wichtig: Grundsätzlich müssen Sie persönlich zum Termin erscheinen.

Sie können jedoch ggfls. beim Gericht beantragen, dass Sie vom persönlichen Erscheinen entbunden werden.

©RA Tobias Lang. Alle Rechte vorbehalten.

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