Handyverstöße
Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen verbotswidriger Nutzung eines Handys oder Smartphones am Steuer erhalten? Ab 100 € Bußgeld plus 1 Punkt in Flensburg drohen empfindliche Konsequenzen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld und Punkte und oft ein Fahrverbot drohen. Kommt es sogar zu einem Unfall oder Sachbeschädigung, werden weitere Punkte und Fahrverbot fällig.
Das Handyverbot (§ 23 Abs. 1a StVO) gilt für alle elektronischen Geräte zur Kommunikation, Information oder Unterhaltung – also Smartphones, Tablets, Smartwatches, Navigationsgeräte etc.
Die Nachweisführung erfolgt meist durch Polizeibeobachtung (Zeugenaussage) oder seltener durch Blitzer-/Videoaufzeichnungen. Häufige Fehlerquellen: ungenaue oder widersprüchliche Beamtenangaben (Entfernung, Dauer, Sichtverhältnisse), fehlende Erinnerung in der Hauptverhandlung, Verwechslung mit bloßer Bedienung einer fest installierten Freisprecheinrichtung, unklare Fotos oder fehlender konkreter Nachweis des „Haltens“.
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