Rotlichverstöße

Feststellung und Folgen des Rotlichverstoßes

Sie haben Post von der Bußgeldstelle wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes erhalten? Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und oft sogar ein einmonatiges Fahrverbot drohen – insbesondere beim qualifizierten Verstoß (Rotphase > 1 Sekunde).

Rotlichtüberwachungsanlagen (sog. Ampelblitzer) arbeiten in der Regel mit Induktionsschleifen, die in die Fahrbahn eingelassen sind. Die erste Schleife liegt an der Haltelinie, die zweite im Kreuzungsbereich. Bei Rotphase löst das Überfahren der Schleifen zwei Beweisfotos aus, auf denen die exakte Dauer der Rotphase eingeblendet wird. Auch modernere Messverfahren, wie die Überwachung mittels der allseits bekannten Poliscan-Säulen stehen den Behörden zur Verfügung. Letztere nutzen modernste Lasertechnik zur Verkehrsüberwachung (LIDAR).

Trotz moderner Technik sind Messfehler nicht selten: Falsche Positionierung oder Beschädigung der Schleifen, fehlende/ungültige Eichung, Bedienfehler, ungenaue Zeiterfassung oder Störsignale (z. B. durch Straßenbahnen) können die Beweiskraft der Messung erheblich beeinträchtigen.
Wir analysieren die Bußgeldbescheide, die Messunterlagen, Eichscheine und Lichtbilder genau und prüfen systematisch, ob formelle oder technische Mängel vorliegen. In vielen Fällen gelingt es, das Verfahren einzustellen, das Fahrverbot abzuwenden oder die Sanktionen deutlich zu reduzieren.
Kontaktieren Sie uns frühzeitig – die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt nur zwei Wochen.

©RA Tobias Lang. Alle Rechte vorbehalten.

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